Leistungen
Kostenübernahme über die obligatorische Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 werden psychotherapeutische Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Damit diese übernommen werden, müssen die psychotherapeutischen Leistungen von einem Allgemeinmediziner, einem Kinderarzt oder einem Psychiater angeordnet werden. Die ärztliche Fachperson beurteilt, ob eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt, welche einer genaueren psychologischen Abklärung oder psychotherapeutischen Behandlung bedarf. Eine Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen. Bei Bedarf kann eine zweite Anordnung durch die anordnende ärztliche Fachperson ausgestellt werden. Nach insgesamt 30 Sitzung ist für eine weitere Verlängerung eine psychiatrische Beurteilung notwendig, die an die Krankenversicherung weitergeleitet wird, um die Fortsetzung der psychotherapeutischen Behandlung zu gewährleisten. Bei einer ärztlichen Anordnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich nach den aktuellen Tarifen.
Selbstzahler (inkl.Onlinetherapie)
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie (vor Ort oder online) selbst zu zahlen. Preise auf Anfrage.
Kostenübernahme über die Zusatzversicherung
Psychotherapeutische Leistungen, welche nicht der Abklärung oder Behandlung einer psychischen Erkrankung dienen, gelten nicht als Pflichtleistung der Krankenversicherungen. Die Abrechnung über die Zusatzversicherung ist bei mir nicht möglich.
Kostenübernahme über die Unfallversicherung
Steht eine psychische Symptomatik im Zusammenhang mit einem Unfall, so übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung.
Kostenübernahme über die Opferhilfe
Besteht eine Straftat und stehen die psychischen Symptome damit im Zusammenhang, kann bei der kantonalen Opferhilfe (Link zur Opferhilfe SG, AR, AI) ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten gestellt werden.
Terminabsagen:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Termine, die kurzfristiger abgesagt werden, müssen in Rechnung gestellt werden.